Mutterschaft
Die Schwenninger Krankenkasse steht für zahlreiche Leistungen und umfassenden Service für Frauen in der Mutterschaft; neben der Mutterschaftsvorsorge werden Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei-, Heilmittel und die Kosten der Entbindung in der Klinik vollständig von uns übernommen.
Als Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld – für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhöht sich die Schutzfrist auf insgesamt 18 Wochen.
Zur Erlangung des Mutterschaftsgeldes benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme, in der der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben ist. Wichtig hierbei: Die Bescheinigung darf frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag ausgestellt sein. Bitten Sie daher Ihren Arzt, die Bescheinigung rechtzeitig auszustellen.
Als Mutterschaftsgeld wird dann das durchschnittliche kalendertägliche Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt – höchstens jedoch 13 € pro Tag. Den Differenzbetrag zu höheren Nettoeinkommen zahlt Ihr Arbeitgeber.
Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.
Nähere Informationen hinsichtlich der Beantragung können Sie unter www.mutterschaftsgeld.de erfahren.
Ihr Kontakt zu uns
Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)
Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service
